Neue Fernverkaufsregelungen ab 1.7.2021

Mehrwertsteuer: neue Fernverkaufsregelungen ab 01.07.2021 bei Lieferungen an Nichtunternehmer (B2C) in allen EU-Staaten

Ab dem 01.07.2021 tritt die europäische Richtlinie 2017/2455/EU in Kraft und damit wird die bisherige Versand-handelsregelung abgeschafft und durch die neuen sog. Fernverkaufsregelungen (einschließlich Verkäufe durch E-Commerce) bei Lieferungen in allen EU-Staaten an Privatpersonen ersetzt.

Wir haben unseren Online-Shop bereits an die neuen Rechtsvorschriften angepasst und ab dem 01.07.2021 wird die MwSt. wie folgt in Rechnung gestellt:

Die italienische Mehrwertsteuer in Höhe von 22% wird nur und ausschließlich auf Lieferungen an Endkunden in Italien erhoben,

Lieferungen in alle anderen EU-Länder unterliegen dem Mehrwertsteuersatz des Bestimmungslandes.

Zusammenfassend:

EU MwSt.-Regelung bis zum 30.06.2021

Alle Verkäufe an Privatpersonen in allen EU-Ländern unterliegen dem Mehrwertsteuersatz des Landes vom Lieferanten (d.h. wo die Warenbewegung begonnen hat). In unserem Fall italienische 22% MwSt.

EU MwSt.-Regelung ab dem 01.07.2021

Gemäß den neuen Fernverkaufsregelungen ist der Ort einer Versandhandels-Lieferung nicht mehr der Abgangsort, sondern der Bestimmungsort. Das heißt die umsatzsteuerliche Ortsverlagerung erfolgt an das Ende der Bewegung.

Hier einige Beispiele:

Fernverkäufer an Privatpersonen in Italien → MwSt. 22 %
Fernverkäufer an Privatpersonen in Deutschland → MwSt. 19 %
Fernverkäufer an Privatpersonen in Frankreich → MwSt. 20 %
Fernverkäufer an Privatpersonen in Denmark → MwSt. 25 %
Fernverkäufer an Privatpersonen in Spanien → MwSt. 21 %
Fernverkäufer an Privatpersonen in Österreich → MwSt. 20 %